Hundeführerschein

Der Hundeführerschein ist in Niedersachsen für viele Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben. Er soll sicherstellen, dass Menschen, die einen Hund halten, über ausreichendes Wissen und praktische Fähigkeiten im Umgang mit ihrem Hund verfügen – zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.

Dabei geht es nicht darum, Hunde „perfekt zu erziehen“, sondern um Verantwortung, Alltagssicherheit und gegenseitigen Respekt im Zusammenleben.

Der Hundeführerschein besteht aus zwei Teilen:

1. Theoretische Prüfung
Hier wird geprüft, ob du grundlegendes Wissen rund um Hundehaltung, Verhalten, Erziehung, Recht und Sicherheit besitzt.

2. Praktische Prüfung
In dieser Prüfung zeigst du, dass du deinen Hund sicher und rücksichtsvoll im Alltag führen kannst – zum Beispiel beim Spazierengehen, in Begegnungen mit Menschen, Kindern, anderen Hunden oder im Straßenverkehr.

Ziel ist ein entspannter, verlässlicher Hund, der sich sicher in unserer Gesellschaft bewegen kann – und ein Mensch, der seinen Hund souverän und fair begleitet.

Viele Hundehalter empfinden den Hundeführerschein nicht als Pflicht, sondern als wertvolle Grundlage für eine harmonische Mensch-Hund-Beziehung.

Ja. Wer in Niedersachsen erstmals einen Hund hält, muss den Hundeführerschein ablegen.

Die theoretische Prüfung muss vor oder spätestens innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme des Hundes abgelegt werden.
Die praktische Prüfung erfolgt innerhalb des ersten Jahres nach Anschaffung des Hundes.

Nein. Es geht nicht um perfekte Unterordnung, sondern um Alltagstauglichkeit, Sicherheit und ein entspanntes Miteinander.

Eine Hundeschule bereitet dich gezielt auf beide Prüfungen vor, erklärt verständlich alle Inhalte, trainiert typische Alltagssituationen und gibt dir Sicherheit – für die Prüfung und für das echte Leben mit deinem Hund.

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